Regionalisierte Ergebnisse der 8. RBV
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen stellt in bewährter Weise regional tief gegliederte Ergebnisse der 8. RBV bereit. Neben der Veröffentlichung für die 415 kreisangehörigen Gemeinden, 3 Kreisfreien Städte sowie 10 Landkreise stehen Ergebnisse für weitere regionale Gliederungen wie Raumkategorien, Planungsregionen, Mittelbereiche und Landtagswahlkreise zur Verfügung. Mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung für 2022 wird die Treffsicherheit der 8. RBV zusätzlich durch eine Abweichungsanalyse bewertet.
Eine Übersicht der Vorausberechnungsergebnisse und der Ergebnisse der Abweichungsanalyse nach Gemeinden und Kreisen können Sie folgenden Tabellen entnehmen.
Detailliertere Informationen stehen für jede einzelne Regionaleinheit in den nachstehenden Kategorien zur Verfügung.
- Ergebnisübersicht als Excel-Arbeitsmappe (*.xlsx, 0,35 MB)
- Ergebnisse der Abweichungsanalyse als Excel-Arbeitsmappe (*.xlsx, 0,15 MB)
Alles rund ums Thema
Über den nachfolgenden Link erfolgt die Weiterleitung zur GENESIS-Onlinedatenbank mit den Ergebnissen der 8. RBV für alle Gemeinden. Für alle 418 Gemeinden zum Gebietsstand 1. Januar 2023 stehen Vorausberechnungsergebnisse nach drei Altersgruppen zur Verfügung. Tiefer gegliederte Ergebnisse werden entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde am 31. Dezember 2021 veröffentlicht.
Methodische Hinweise für die Bewertung der Vorausberechnungsergebnisse auf Gemeindeebene
Wie bereits zur 7. RBV erstellt das Statistische Landesamt die Bevölkerungsvorausberechnung auf Gemeindeebene. Vorausberechnungen werden mit zunehmender Regionalisierung immer unsicherer, weil die demografischen Komponenten - Geburten, Sterbefälle und Wanderungen – immer stärker durch Schwankungen, Zufälligkeiten oder singuläre Ereignisse geprägt sind. Diese demografischen Komponenten werden durch vielfältige äußere Einflüsse und Entwicklungen beeinflusst. Dabei sind kleine Gebietseinheiten anfälliger für regional wirkende politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entscheidungen. Aus diesem Grund konnte in der 8. RBV die erwartete gemeindespezifische Entwicklung, wie beispielsweise die geplante Ausweisung von Bauland oder die Schließung eines großen Betriebes, nicht berücksichtigt werden.
Mit dem Modell der Komponentenfortschreibung unter Berücksichtigung eines Status-quo-Ansatzes ist die ermittelte voraussichtliche Bevölkerungszahl ein rein mathematisches Ergebnis, das sich ausschließlich aus den getroffenen Annahmen ergibt. Die getroffenen Annahmen basieren auf Mittelwerten der Vergangenheit und setzen somit die Entwicklungsrichtungen im Geburtenverhalten, der Sterblichkeit und dem Wanderungsverhalten fort.
Darüber hinaus erfolgt die Berechnung für alle Gemeinden der 8. RBV im Kontext der gesamtsächsischen Entwicklung. So bilden die für Sachsen getroffenen Annahmen auch den Rahmen für die innersächsischen Entwicklungen. Die Vorgabe eines Wanderungssaldos setzt für Sachsen bestimmte Grenzen für Zu- und Fortzüge, die dann im Ergebnis auch Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden haben. Darüber hinaus stehen die sächsischen Gemeinden in Wechselbeziehungen zueinander. Bei der Annahmenbildung kann somit nicht der Fokus auf einzelne Gemeinden gelegt werden, weil daraus immer Anpassungen in anderen Gemeinden resultieren. Damit unterscheidet sich die 8. RBV grundsätzlich von z. B. externen Vorausberechnungen für einzelne Gemeinden.
Um den Wechselwirkungen zwischen Gemeinden Rechnung zu tragen, aber auch um zu verdeutlichen, dass externe Einflüsse keine Berücksichtigung finden, wurden konsequent Berechnungsalgorithmen für die Gemeinden umgesetzt. Diese Berechnungsalgorithmen basieren auf verschiedenen Mittelwerten und deren Fortschreibung für den Vorausberechnungszeitraum. Dabei können bereits zu Beginn des Vorausberechnungszeitraums Abweichungen zur tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung entstehen, je nachdem wie gut der Berechnungsalgorithmus die tatsächliche Entwicklung der Gemeinde abbildet. Die 8. RBV zeigt somit auf, was sein wird, wenn die Verhaltensweisen der jüngeren Vergangenheit auch während des Vorausberechnungszeitraums ihre Gültigkeit behalten. Die Bewertung der Vorausberechnungsergebnisse als ein reiner »Soll-Ist-Vergleich«, d. h. ein Vergleich zwischen vorausberechneter und tatsächlicher Bevölkerung, sagt somit wenig über die Qualität der Vorausberechnung aus.
Die Vorausberechnungsergebnisse können deshalb Basis von planerischen Überlegungen sein, sollten jedoch nicht allein auf das Vorausberechnungsergebnis gerichtet sein, denn Planungen an sich können wiederum Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung haben.
Eine Abweichung zwischen tatsächlicher und vorausberechneter Bevölkerung kann somit als Gradmesser für Änderungen der Rahmenbedingungen im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bereich interpretiert werden.
Statistikerläuterungen
Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnungen
Seit 1995 und der Veröffentlichung der 1. Regionalisierten Bevölkerungsprognose im Jahr 1997 erstellt das Statistische Landesamt eigene regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnungen. Dabei orientieren sich die regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnungen an den Annahmen der jeweils aktuell gültigen koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung wird in einem Korridor dargestellt, der sich aus den getroffenen Annahmen für den Freistaat Sachsen berechnet. Relevante Indikatoren für die demografische Entwicklung der Gesellschaft sind die Fertilität (Fruchtbarkeit), die Mortalität (Sterblichkeit) und die Wanderungen (Zu- und Fortzüge). Im Unterschied zur koordinierten Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung nicht nur für das Land Sachsen berechnet, wodurch entsprechend auch kleinräumigere Ergebnisse veröffentlicht werden.
Am 8. Juni 2023 veröffentlichte das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung. Ausgehend vom Basisjahr 2021 wird die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2040 in drei Varianten dargestellt.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (BevStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Bundesstatistikgesetz (BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
Die Zuordnung der Gemeinden zu den nichtadministrativen (sachbezogenen) Regionaleinheiten Planungsregion, Raumkategorie und Mittelbereich orientiert sich am Landesentwicklungsplan Sachsen mit Stand 2013. Die Zuordnung der Gemeinden zum Gebietsstand 1. Januar 2023 finden Sie unter den Erläuterungen zur jeweiligen nichtadministrativen Regionaleinheit.
Mittelbereiche
Mittelbereiche werden durch die Zuordnung von einem oder mehrerer Nahbereiche zu einem Mittel- oder Oberzentrum gebildet. Für die Abgrenzung der Mittelbereiche werden funktionsräumliche Verflechtungen (wie z.B. Pendlerströme) herangezogen. Dabei können sich auch Überschneidungen zwischen 2 Mittelbereichen ergeben. Bei Gebietsänderungen erfolgt die Zuordnung nach den Festlegungen der Landes- und Regionalplanung.
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- Zuordnung der Gemeinden zu Mittelbereichen als Excel-Arbeitsmappe (*.xlsx, 31,27 KB)
Planungsregionen
Als Planungsregion sind Planungsräume unterhalb der Landesebene definiert, für die ein eigener Raumordnungsplan aufgestellt wird. Die Abgrenzung der Planungsregionen ist im Landesplanungsgesetz (§ 9 Abs. 1) festgelegt. In Sachsen gibt es derzeit 4 Planungsregionen.
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- Zuordnung der Gemeinden zu Planungsregionen als Excel-Arbeitsmappe (*.xlsx, 24,80 KB)
Raumkategorien
Im Landesentwicklungsplan (LEP 2013) werden als Raumkategorien Räume definiert, die eine weitgehend einheitliche Struktur aufweisen und deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind. Die Einteilung erfolgt in Verdichtungsraum, ländlicher Raum sowie verdichtete Räume innerhalb des Ländlichen Raums. Die Daten der amtlichen Statistik haben als kleinste räumliche Bezugsgröße die Gemeinde. Eine teilräumliche Zuordnung von Gemeinden zu unterschiedlichen Raumkategorien ist für die Statistik nicht möglich. Für statistische Auswertungen auf Basis der Raumkategorien erfolgt daher für die, infolge von Gebietsänderungen, neu entstehenden Gemeinden jeweils eine Zuordnung nach Neuberechnung für das gesamte Gemeindegebiet auf Grundlage der Kriterien des LEP 2013 (siehe Begründung zu Kapitel 1.2 Raumkategorien) und der jeweils aktuellen Daten.
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- Zuordnung der Gemeinden zu Raumkategorien als Excel-Arbeitsmappe (*.xlsx, 25,01 KB)
Weitere Definitionen zum Thema finden Sie in unserem Glossar (Weiterleitung an www.statsitik.sachsen.de).