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Alles Rund ums Thema: 9. RBV

Datenbank GENESIS

Über den nachfolgenden Link erfolgt die Weiterleitung zur GENESIS-Onlinedatenbank mit den Ergebnissen der 9. RBV für alle Gemeinden. Für alle 418 Gemeinden zum Gebietsstand 1. Januar 2026 stehen Vorausberechnungsergebnisse nach drei Altersgruppen zur Verfügung. Tiefer gegliederte Ergebnisse werden entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde zum 31. Dezember 2024 veröffentlicht.

Annahmen

Die drei Varianten der 9. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung unterscheiden sich in den Annahmen zum Geburtenverhalten und dem Wanderungsaustausch mit dem Ausland. Allen drei Varianten liegen identische Annahmen zur Entwicklung der Lebenserwartung und dem Wanderungsaustausch mit dem Bundesgebiet zugrunde, die sich an den länderspezifischen Annahmen der 16. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Bundes und der Länder orientieren. Die Unterschiede in den Annahmen zur Auslandswanderung beziehen sich dabei auf den zeitlichen Verlauf, die Unterschiede in den Annahmen zum Geburtenverhalten auf die Intensität der Veränderung.

Annahmen zum Geburtenverhalten

Im Zeitraum von 2008 bis 2015 wies Sachsen im bundesweiten Vergleich die höchste zusammengefasste Geburtenziffer (Total Fertility Rate – TFR) der Frauen im Alter von 15 bis unter 50 Jahren auf. Im Jahr 2016 erreichte die TFR mit 1,66 Kindern je Frau ihren bisherigen Höchststand. Seitdem ist ein kontinuierlicher Rückgang der zusammengefassten Geburtenziffer zu beobachten. Im Basisjahr 2024 der 9. RBV lag die TFR bei 1,22 Kindern je Frau. Vorläufige Ergebnisse für das Jahr 2025 deuteten auf einen weiteren leichten Rückgang der durchschnittlichen Kinderzahl je Frau hin. Für das erste Vorausberechnungsjahr 2025 wurde folglich in allen drei Varianten eine zusammengefasste Geburtenziffer von 1,2 Kindern je Frau unterstellt. Da die Abschätzung des zukünftigen Geburtenverhaltens mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, wurde in der 9. RBV ein breiter Annahmenkorridor gewählt.

In Variante 1 wird von einer frühen Erholung des Geburtenverhaltens ausgegangen. Hier steigt die zusammengefasste Geburtenziffer bis zum Jahr 2027 auf 1,3 Kinder je Frau an. Variante 2 unterstellt bis zu diesem Zeitpunkt eine unveränderte Entwicklung mit einer konstanten TFR von 1,2 Kindern je Frau. Variante 3 geht hingegen von einem weiteren Rückgang des Geburtenverhaltens aus, wobei die TFR bis 2027 auf 1,1 Kinder je Frau sinkt. Für den Zeitraum bis 2035 wird in allen Varianten wieder eine leicht positive Entwicklung des Geburtenverhaltens angenommen. Grundlage dieser Annahme ist die empirische Erfahrung, dass auf Phasen erhöhter Unsicherheit häufig Erholungsprozesse folgen, wie beispielsweise der Anstieg der TFR nach dem Tiefstand Mitte der 1990er Jahre. Entsprechend wird in allen drei Varianten ein linearer, jedoch zurückhaltender Anstieg der TFR unterstellt.

Variante 1 stellt dabei die günstigste Entwicklung dar und erreicht im Jahr 2035 eine TFR von 1,5 Kindern je Frau. Dieser Wert liegt sowohl unter dem Höchststand des Jahres 2016 als auch unter dem Niveau des Jahres 2021 (TFR: 1,53 Kinder je Frau). Variante 2 geht von einem Anstieg auf 1,3 Kinder je Frau aus. Variante 3, als Variante mit dem niedrigsten Geburtenverhalten, erreicht im Jahr 2035 lediglich wieder das Niveau des Basisjahres 2025 mit einer TFR von 1,2 Kindern je Frau.

Im Anschluss wird für alle drei Varianten angenommen, dass die zusammengefasste Geburtenziffer bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraumes im Jahr 2045 auf dem im Jahr 2035 erreichten Niveau konstant bleibt.

Annahmen zur Lebenserwartung

Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt ist seit der Wiedervereinigung kontinuierlich gestiegen. Maßgeblich hierfür sind Verbesserungen der medizinischen Versorgung, der Ausweitung präventiver Maßnahmen sowie Veränderungen hin zu einem insgesamt gesundheitsbewussteren Lebensstil. Der in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung besonders ausgeprägte Anstieg hat sich im Zeitverlauf jedoch deutlich abgeschwächt. Insgesamt ist weiterhin von einer Zunahme der Lebenserwartung auszugehen, wenngleich auf einem im Vergleich zu früher geringeren Niveau. Eine Sondersituation stellte die Übersterblichkeit infolge der COVID‑19‑Pandemie dar, die zu einem temporären Rückgang der Lebenserwartung führte. In den darauffolgenden Jahren nahm die Lebenserwartung erwartungsgemäß wieder zu. Nach der Allgemeinen Sterbetafel 2022/2024 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt für Frauen 84,0 Jahre und für Männer 78,0 Jahre.

Das künftige Sterbeverhalten wird in Anlehnung an die mittlere Annahme der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (16. kBV) des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Dazu erfolgt die lineare Anpassung der Sterberaten von 2025 auf die Annahmen der Sterberaten für die 16. kBV (L2) für 2070. Die so ermittelten Sterberaten für 2045 wurden in die Berechnung für Sachsen übernommen. Für die 9. RBV resultiert daraus ein linearer Anstieg der Lebenserwartung bis 2045 auf dann 86,0 Jahre für Frauen sowie 80,9 Jahre für Männer. Dies entspricht einem Anstieg von 2,0 Jahren für Frauen und 2,9 Jahren für Männer gegenüber 2022/2024. Bis 2045 verringert sich der Unterschied in der Lebenserwartung bei Männern und Frauen in Sachsen von derzeit 6,0 Jahren auf 5,1 Jahre im Jahr 2045.

Annahmen zum Wanderungsaustausch über die Landesgrenze

Die Annahmen zum Wanderungsgeschehen im Freistaat Sachsen werden getrennt nach Auslandswanderung und innerdeutscher Wanderung abgeleitet. Die getroffenen Annahmen zur Alters- und Geschlechtsstruktur basieren sowohl auf kurzfristigen Entwicklungstendenzen als Annahme für das Jahr 2025 als auch langfristigen strukturellen Trends als Annahme für das Jahr 2045. Die Zwischenjahre werden durch lineare Interpolation bestimmt, wodurch ein Übergang zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Entwicklung gewährleitstet wird. Die kurzfristigen Tendenzen werden auf Basis des Mittels der Jahre 2021 bis 2024 abgebildet, wobei das Jahr 2022 ausgeschlossen bleibt. Die langfristigen Trends ergeben sich aus dem Mittel der letzten 20 Jahre; die Jahre 2015, 2016, 2022 und 2023 bleiben aufgrund von Sondereinflüssen unberücksichtigt.

Für den Wanderungsaustausch mit dem übrigen Bundesgebiet werden Zuzüge aus dem Bundesgebiet sowie Fortzüge in das Bundesgebiet betrachtet. Wie bereits in den vergangenen Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnungen wird hierfür lediglich eine Variante unterstellt. Grundlage hierfür sind vergleichsweise stabilen Verläufe und die geringen Schwankungen dieses Wanderungsgeschehens.

Seit dem Jahr 2012 verzeichnete Sachsen im Mittel einen jährlichen Wanderungsgewinn gegenüber dem Bundesgebiet von rund 3.800 Personen. In die Annahme für das Jahr 2025 gingen neben den Entwicklungstendenzen am aktuellen Rand insbesondere aktuelle Ergebnisse aus dem Monitoring ein. Daraus resultiert für das Jahr 2025 die Annahme eines Wanderungsgewinns von 1.500 Personen.

Wie bereits in der 8. RBV wird auch in der 9. RBV von einem langfristigen Rückgang der Wanderungsgewinne ausgegangen. Die künftig abnehmenden Fallzahlen werden durch die bereits jetzt sichtbaren Veränderungen in der Alterszusammensetzung, insbesondere aufgrund geringerer Besetzungsstärken der mobilen Altersgruppen, begründet. Das bedeutet, selbst bei gleichbleibendem Wanderungsverhalten sinkt der Wanderungsaustausch innerhalb des Bundesgebietes. Konkret wird in der 9. RBV angenommen, dass sich bis 2045 die Zuzüge linear um 30 Prozent und die Fortzüge um 20 Prozent absenken werden. Für das Jahr 2030 ergibt sich hieraus noch ein Zuwachs für Sachsen um 500 Personen, im Jahr 2040 ein Verlust um 1.400 und im Jahr 2045 ein Verlust um 2.300 Personen. Im Vorausberechnungszeitraum wird der Wanderungssaldo mit dem Bundesgebiet insgesamt -8.500 Personen betragen.

Der Wanderungsaustausch mit dem Ausland, das heißt die Wanderungsbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg, hat einen erheblichen Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung. Dieses Wanderungsgeschehen ist durch teils ausgeprägte Schwankungen gekennzeichnet und wird maßgeblich von externen Faktoren bestimmt. Hierzu zählt insbesondere ein erhöhter Migrationsdruck infolge politischer oder wirtschaftlicher Ereignisse.

Die in der 8. RBV getroffene Annahme, dass sich die hohe Zuwanderung im Jahr 2022 in den Folgejahren in etwa auf das Ausgangsniveau der Jahre zuvor reduzieren wird, hat sich bestätigt. Im Vorausberechnungszeitraum besteht daher in allen drei Varianten die Grundannahme, dass sich der Wanderungsaustausch mit dem Ausland auf dem Niveau des langjährigen Mittels bewegen wird.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem aktuellen Monitoring wird für das Basisjahr 2025 von Wanderungsgewinnen zwischen 10.000 Personen (Variante 3) und 12.000 Personen (Variante 1) ausgegangen. Danach werden die Wanderungsgewinne ab dem Jahr 2026 in allen drei Varianten konstant gehalten, dabei liegen diese in Variante 3 bei 6.000, in Variante 2 bei 11.000 und in Variante 1 bei jährlich 14.000 Personen. In der Summe über die Jahre 2025 bis 2045 entspricht dies für Variante 3 einem Wanderungsgewinn mit dem Ausland von 130.000, für Variante 2 von 231.000 und für Variante 1 von 292.000 Personen.

Annahmen zum Wanderungsaustausch zwischen den Gemeinden innerhalb Sachsens

Die Zu- und Fortzüge zwischen den Gemeinden innerhalb des Freistaates Sachsen spielen bei der regionalen Bevölkerungsentwicklung eine zentrale Rolle. Dieser Wanderungsaustausch beeinflusst und verstärkt die demografischen Prozesse, wie zum Beispiel die Alterung und kann der Hauptgrund für spezifische Entwicklungen einzelner Gemeinden sein. Die Binnenwanderung wird ähnlich des Wanderungsaustauschs mit dem Bundesgebiet durch das Vorhandensein von Arbeits-, Bildungs- und Wohnungsmärkten beeinflusst.

Zur Abbildung gemeindespezifischer Strukturen und aktueller Trends wurden in der 9. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für das Jahr 2025 die Wanderungsbewegungen der 418 sächsischen Gemeinden herangezogen. Grundlage hierfür bildet das Mittel der Jahre 2019 bis 2024, differenziert nach 100 Altersjahren und Geschlecht, wobei das Ausnahmejahr 2022 unberücksichtigt blieb. Als Zielverhalten wird – analog zu den Annahmen für das Wanderungsgeschehen mit dem Ausland und dem Bundesgebiet – ein langfristiger struktureller Trend unterstellt. Dadurch wird vermieden, dass sich kurzfristige Entwicklungen, wie etwa Anzeichen einer verstärkten Suburbanisierung oder eine temporär veränderte regionale Verteilung von Zuziehenden aus dem Ausland, über den gesamten Vorausberechnungszeitraum hinweg überproportional auswirken.

Methodische Hinweise

Methodik der 9. RBV

Die vorliegenden Berechnungen zur voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung sind wie in den vorangegangenen Prognosen rein demografisch nach der Komponentenmethode modelliert. Das bedeutet, es werden ausschließlich die oben genannten demografischen Faktoren und deren Verlauf berücksichtigt. Die Vorausberechnungen des Statistischen Landesamtes folgen dabei konsequent einem Status-quo-Ansatz, wonach alle Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung auf den Annahmen beruhen, dass sich die Entwicklungen der vergangenen Jahre fortsetzen wird. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten sind die Ergebnisse der amtlichen Bevölkerungsstatistik, die die Geburten, Sterbefällen und Wanderungen als Vollerhebung erfasst.

SIKURS-Modell

Die Berechnungen für die 9. RBV wurden mit Hilfe des Prognosesystems SIKURS durchgeführt, welches im KOSIS-Verbund entwickelt wurde. Dabei wird zunächst der Bevölkerungsbestand zum 31. Dezember 2024 um ein Jahr gealtert, um den erforderlichen Anfangsbestand zu erzeugen. Auf diesem werden nun pro Jahr die Geburten und Zuzüge addiert sowie die Sterbefälle und Fortzüge subtrahiert. Wie in den vorangegangenen Vorausberechnungen berechnen sich Geburten, Sterbefälle sowie Zu- und Fortzüge aus den angenommenen Geburten-, Sterbe- und Fortzugsraten sowie Zuzugsquoten. Das SIKURS-Programmsystem ist im Baukastenprinzip konzipiert. Für die Erstellung der 9. RBV kamen die Bausteine »natürliche Bevölkerungsbewegung und Wanderungen« und Vorgabe von Eckwerten für Zu- und Fortzüge zur Anwendung.

Bewertung der Vorausberechnungsergebnisse auf Gemeindeebene

Wie bereits zur 8. RBV erstellt das Statistische Landesamt die Bevölkerungsvorausberechnung auf Gemeindeebene. Vorausberechnungen werden mit zunehmender Regionalisierung immer unsicherer, weil die demografischen Komponenten - Geburten, Sterbefälle und Wanderungen – immer stärker durch Schwankungen, Zufälligkeiten oder singuläre Ereignisse geprägt sind. Diese demografischen Komponenten werden durch vielfältige äußere Einflüsse und Entwicklungen beeinflusst. Dabei sind kleine Gebietseinheiten anfälliger für regional wirkende politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entscheidungen. Aus diesem Grund konnte in der 9. RBV die erwartete gemeindespezifische Entwicklung, wie beispielsweise die geplante Ausweisung von Bauland oder die Schließung eines großen Betriebes, nicht berücksichtigt werden.

Mit dem Modell der Komponentenfortschreibung unter Berücksichtigung eines Status-quo-Ansatzes ist die ermittelte voraussichtliche Bevölkerungszahl ein rein mathematisches Ergebnis, das sich ausschließlich aus den getroffenen Annahmen ergibt. Die getroffenen Annahmen basieren auf Mittelwerten der Vergangenheit und setzen somit die Entwicklungsrichtungen im Geburtenverhalten, der Sterblichkeit und dem Wanderungsverhalten fort.

Darüber hinaus erfolgt die Berechnung für alle Gemeinden der 9. RBV im Kontext der gesamtsächsischen Entwicklung. So bilden die für Sachsen getroffenen Annahmen auch den Rahmen für die innersächsischen Entwicklungen. Die Vorgabe eines Wanderungssaldos setzt für Sachsen bestimmte Grenzen für Zu- und Fortzüge, die dann im Ergebnis auch Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden haben. Darüber hinaus stehen die sächsischen Gemeinden in Wechselbeziehungen zueinander. Bei der Annahmenbildung kann somit nicht der Fokus auf einzelne Gemeinden gelegt werden, weil daraus immer Anpassungen in anderen Gemeinden resultieren. Damit unterscheidet sich die 9. RBV grundsätzlich von z. B. externen Vorausberechnungen für einzelne Gemeinden.

Um den Wechselwirkungen zwischen Gemeinden Rechnung zu tragen, aber auch um zu verdeutlichen, dass externe Einflüsse keine Berücksichtigung finden, wurden konsequent Berechnungsalgorithmen für die Gemeinden umgesetzt. Diese Berechnungsalgorithmen basieren auf verschiedenen Mittelwerten und deren Fortschreibung für den Vorausberechnungszeitraum. Dabei können bereits zu Beginn des Vorausberechnungszeitraums Abweichungen zur tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung entstehen, je nachdem wie gut der Berechnungsalgorithmus die tatsächliche Entwicklung der Gemeinde abbildet. Die 9. RBV zeigt somit auf, was sein wird, wenn die Verhaltensweisen der jüngeren Vergangenheit auch während des Vorausberechnungszeitraums ihre Gültigkeit behalten. Die Bewertung der Vorausberechnungsergebnisse als ein reiner »Soll-Ist-Vergleich«, d. h. ein Vergleich zwischen vorausberechneter und tatsächlicher Bevölkerung, sagt somit wenig über die Qualität der Vorausberechnung aus. 

Die Vorausberechnungsergebnisse können deshalb Basis von planerischen Überlegungen sein, sollten jedoch nicht allein auf das Vorausberechnungsergebnis gerichtet sein, denn Planungen an sich können wiederum Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung haben. 

Eine Abweichung zwischen tatsächlicher und vorausberechneter Bevölkerung kann somit als Gradmesser für Änderungen der Rahmenbedingungen im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bereich interpretiert werden.

Statistikerläuterungen

Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnungen

Seit 1995 und der Veröffentlichung der 1. Regionalisierten Bevölkerungsprognose im Jahr 1997 erstellt das Statistische Landesamt eigene regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnungen. Dabei orientieren sich die regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnungen an den Annahmen der jeweils aktuell gültigen koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung. Die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung wird in einem Korridor dargestellt, der sich aus den getroffenen Annahmen für den Freistaat Sachsen berechnet. Relevante Indikatoren für die demografische Entwicklung der Gesellschaft sind die Fertilität (Fruchtbarkeit), die Mortalität (Sterblichkeit) und die Wanderungen (Zu- und Fortzüge). Im Unterschied zur koordinierten Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung nicht nur für das Land Sachsen berechnet, wodurch entsprechend auch kleinräumigere Ergebnisse veröffentlicht werden.

Am 7. Mai 2026 veröffentlichte das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen die 9. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung. Ausgehend vom Basisjahr 2024 wird die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2045 in drei Varianten dargestellt.

Rechtsgrundlagen

Definitionen

Definitionen zum Thema finden Sie in unserem Glossar (Weiterleitung an www.statsitik.sachsen.de).

Zuordnung der Gemeinden zu den Regionaleinheiten

Die Zuordnung der Gemeinden zu den nichtadministrativen (sachbezogenen) Regionaleinheiten Planungsregion, Raumkategorie und Mittelbereich orientiert sich am Landesentwicklungsplan Sachsen mit Stand 2013. Die Zuordnung der Gemeinden zum Gebietsstand 1. Januar 2026 finden Sie unter den Erläuterungen zur jeweiligen nichtadministrativen Regionaleinheit.

Mittelbereiche
Mittelbereiche werden durch die Zuordnung von einem oder mehrerer Nahbereiche zu einem Mittel- oder Oberzentrum gebildet. Für die Abgrenzung der Mittelbereiche werden funktionsräumliche Verflechtungen (wie z.B. Pendlerströme) herangezogen. Dabei können sich auch Überschneidungen zwischen 2 Mittelbereichen ergeben. Bei Gebietsänderungen erfolgt die Zuordnung nach den Festlegungen der Landes- und Regionalplanung.

Planungsregionen
Als Planungsregion sind Planungsräume unterhalb der Landesebene definiert, für die ein eigener Raumordnungsplan aufgestellt wird. Die Abgrenzung der Planungsregionen ist im Landesplanungsgesetz (§ 9 Abs. 1) festgelegt. In Sachsen gibt es derzeit 4 Planungsregionen.

Raumkategorien
Im Landesentwicklungsplan (LEP 2013) werden als Raumkategorien Räume definiert, die eine weitgehend einheitliche Struktur aufweisen und deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind. Die Einteilung erfolgt in Verdichtungsraum, ländlicher Raum sowie verdichtete Räume innerhalb des Ländlichen Raums. Die Daten der amtlichen Statistik haben als kleinste räumliche Bezugsgröße die Gemeinde. Eine teilräumliche Zuordnung von Gemeinden zu unterschiedlichen Raumkategorien ist für die Statistik nicht möglich. Für statistische Auswertungen auf Basis der Raumkategorien erfolgt daher für die, infolge von Gebietsänderungen, neu entstehenden Gemeinden jeweils eine Zuordnung nach Neuberechnung für das gesamte Gemeindegebiet auf Grundlage der Kriterien des LEP 2013 (siehe Begründung zu Kapitel 1.2 Raumkategorien) und der jeweils aktuellen Daten.

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