Bevölkerungsbestand
Letzte Aktualisierung: 18.11.2024
Die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen war und ist durch einen Bevölkerungsrückgang bestimmt. Der Bevölkerungsrückgang oder das Bevölkerungswachstum beschreibt im Allgemeinen die Differenz zwischen der Einwohnerzahl am Ende und zu Beginn eines definierten Zeitraums (in der Regel eines Jahres). Bevölkerungswachstum tritt dann auf, wenn die Differenz zwischen den Salden der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsbewegung positiv ist, im anderen Fall spricht man von einem Bevölkerungsrückgang.
Die amtliche Einwohnerzahl findet in zahlreichen Gesetzgebungen ihre Berücksichtigung und hat damit eine herausragende Stellung. Sie wird jährlich im Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung festgestellt. Da im Zeitverlauf die Ungenauigkeiten im Bevölkerungsbestand zunehmen, bedarf es in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung der Einwohnerzahl. Dies erfolgt im Rahmen des Zensus.
Bevölkerungsentwicklung
Dem Statistischen Landesamt liegen rückgerechnete Daten zur Bevölkerung ab 1982 vor. Demnach lebten Ende 1982 rund 5,15 Millionen Menschen in Sachsen. Bis 2023 ging die Bevölkerung auf 4,09 Millionen Menschen zurück. In diesen letzten vier Jahrzehnten verlor Sachsen somit rund ein Fünftel seiner Einwohner.
Die verlustreichsten Jahre waren die Jahre 1989 und 1990 mit einem Rückgang von insgesamt über 250.000 Personen. Ein vergleichsweise hoher Rückgang um 95.000 Personen war auch für das Jahr 2011 zu verzeichnen, der jedoch zu fast 90 Prozent auf den Korrekturen durch den Zensus 2011 basierte. Nur die Jahre 2014, 2015, 2022 und 2023 bildeten die Ausnahme - mit einem Bevölkerungszuwachs von insgesamt 84.900 Personen aufgrund des Zustroms der Schutzsuchenden.
Komponenten der Bevölkerungsentwicklung
Bestimmendes Element der sächsischen Bevölkerungsentwicklung ist das Geburtendefizit. Seit 1986 verlor Sachsen durch den Gestorbenenüberschuss 794.500 Personen, das bedeutete ein durchschnittliches jährliches Geburtendefizit von 20.900 Personen. Zusätzlich verzeichnete der Freistaat in diesem Zeitraum Wanderungsverluste von rund 110.400 Personen.
Wanderungsgewinne konnte Sachsen nur für die Jahre 1993 bis 1997 mit insgesamt 39.900 Personen und seit 2011 mit insgesamt rund 307.600 Personen verzeichnen.
Ermittlung des Bevölkerungsbestandes
Als Grundgesamtheit gilt der Einwohnerbestand, der gemäß Meldegesetz in der jeweiligen regionalen Einheit gemeldet ist bzw. gemeldet sein sollte. Im Einwohnerbestand werden keine Einzeldatensätze zu Personen geführt, sondern die Zahl der zu einer Kohorte gehörenden Personen. Als Kohorte wird die Gruppe von Personen mit gleichen demografischen Merkmalen in der gleichen regionalen Einheit bezeichnet.
Grundlage der laufenden Bevölkerungsfortschreibung ist eine Ausgangsbevölkerung, beispielsweise zum Jahresanfang oder zu einem bestimmten Stichtag. Bis 2011 war diese Grundlage der Abzug aus dem Einwohnerzentralregister der DDR vom 3. Oktober 1990 und ab 2011 die durch den Zensus am 9. Mai 2011 ermittelte Einwohnerzahl. Mit dem Zensus 2022 wird eine neue Einwohnerzahl festgestellt, die dann die Basis der Fortschreibung ab 2022 ist.
Die Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes wird unter Berücksichtigung der übermittelten Geburten und Sterbefälle (natürliche Bevölkerungsbewegung) und der Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen (räumliche Bevölkerungsbewegung) durchgeführt. Die Grunddaten zu den Geburten und Sterbefällen werden von den Standesämtern sowie bei den Wanderungen durch die Meldeämter, die die Abmeldungen beim Einzug oder Auszug übermitteln, geliefert.
Das Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung ist ein rechnerisches Ergebnis, da keine Personen, sondern Kohorten fortgeschrieben werden. Sie unterliegt damit nicht der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Die Qualität des Ergebnisses der Bevölkerungsfortschreibung ist sowohl von der Einhaltung der Meldepflichten durch die Bevölkerung als auch von den qualitätssichernden Maßnahmen in den Meldebehörden und Standesämtern abhängig. Deshalb ist eine Neujustierung in gewissen Abständen durch einen Zensus erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
Die amtliche Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen mit ihrer rechtlichen Bedeutung wird durch das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016, durch das Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes (BevStatG) vom 20. April 2013, das Sächsische Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 und das Sächsische Meldegesetz (SächsMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2006 geregelt.
Volkszählungen als Grundlage der amtlichen Einwohnerzahl
Eine Volkszählung ist eine vollständige Erhebung von Daten über die Bevölkerung eines Landes zu einem Stichtag. Volkszählungen haben zunächst das Ziel einer Bestandsaufnahme, um wieder eine verlässliche Basis für die Bevölkerungsfortschreibung zu haben. Der Bevölkerungsbestand dient als Basis für viele wirtschaftliche oder politische Entscheidungen, so werden beispielsweise die Finanzausgleichszahlungen für Bund, Länder und Kommunen auf Grundlage der amtlichen Einwohnerzahl ermittelt.
Sie dienen aber auch der Erhebung weiterer Personenmerkmale. So werden zusätzlich Angaben z. B. Haushaltszusammenhänge, aber auch Bildungs- und Berufsangaben der Bevölkerung erfasst. In Verbindung mit einer Volkszählung bzw. einem Zensus findet oftmals auch eine Gebäude- und Wohnungszählung statt.
Volkszählungen fanden im früheren Bundesgebiet in den Jahren 1950, 1961, 1970 und 1987 sowie in der DDR in den Jahren 1950, 1964, 1971 und 1981 statt. Dabei wurden die Bevölkerungs- und Wohnungsdaten durch die Befragung aller Bürgerinnen und Bürger erhoben. Dieses Verfahren war mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Deshalb wurde mit dem Zensustest 2001 ein Methodenwechsel erprobt. Im Rahmen des Zensustests wurde die Nutzung von Verwaltungsregistern geprüft. Gleichzeitig sollte sich die Auskunftspflicht für die Gebäude- und Wohnungsdaten auf die Eigentümer reduzieren.
Im Ergebnis des Methodentests fand am 9. Mai 2011 der erste gesamtdeutsche registergestützte Zensus statt. Neben der Nutzung der vorhandenen Verwaltungsregister wie den Melderegistern wurden die Eigentümer zu Merkmalen von Gebäuden und Wohnungen befragt. Zusätzlich wurde eine Haushaltebefragung durchgeführt, um neben qualitätssichernden Maßnahmen auch bildungs- oder erwerbsstatistische Merkmale zu erheben. Auch der auf den 15. Mai 2022 verschobene Zensus führte dieses Verfahren fort.
Unterschiedliche Entwicklung der Bevölkerung - historischer Vergleich zwischen früherem Bundesgebiet und DDR
Die gegenwärtige Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur hat auch seine Ursachen in vergangenen Entwicklungen. Unter diesem Aspekt ist die Vergangenheitsbetrachtung ein wesentlicher Bestandteil der Bevölkerungsanalyse. Die im Folgenden dargestellte Bevölkerungsentwicklung des früheren Bundesgebietes und der DDR zwischen 1950 und 1989 zeigt zwei gegenläufige Entwicklungen.
Das frühere Bundesgebiet war im Betrachtungszeitraum von einem Bevölkerungszuwachs geprägt. Von einer Einwohnerzahl von knapp 51 Millionen im Jahr 1950 stieg die Bevölkerung bis 1989 auf 62,7 Millionen Menschen an. Das bedeutete einen Zugewinn von 11,7 Millionen bzw. 23 Prozent. Dabei stieg die Bevölkerung im Betrachtungszeitraum nicht kontinuierlich an. In den Jahren 1974 bis 1978 sowie 1982 bis 1985 nahm die Bevölkerung leicht ab. Da die Zeiträume als Zeiten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten definiert sind und in diesen Jahren auch die Zahl der Ausländer rückläufig war, kann die Rückkehr von Gastarbeitern in ihre Heimatländer als Ursache angenommen werden.
Im Vergleich dazu war die Bevölkerungsentwicklung in der DDR vorwiegend durch Bevölkerungsverluste bestimmt. Gegenüber 1950 mit 18,4 Millionen Menschen ging die Bevölkerung bis 1989 auf 16,4 Millionen bzw. um 10,5 Prozent zurück. Zeiten mit Bevölkerungsgewinnen waren zunächst die Jahre 1962 und 1963 als direkte Auswirkung des Mauerbaus als »Bremse« der Auswanderung aus der DDR. Die Jahre 1965 bis 1967 prägten einen wirtschaftlichen Aufschwung einhergehend mit der Erhöhung des Lebensstandards. Die Bevölkerungsgewinne Ende der 1980er Jahre sind vermutlich auch auf den Anstieg von Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeitern zurückzuführen.